Wir stehen Menschen bei
Wir stehen volljährigen Menschen bei, die z.B. aufgrund einer psychischen, geistigen Behinderung, einer Suchterkrankung oder einer Demenz, ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln können.
Die Übernahme der Betreuung durch einen Vereinsbetreuer kommt besonders in Frage, wenn keine Familienangehörigen oder ein Ehrenamtlicher zur Verfügung steht oder die Schwierigkeiten des Angehörigen die Möglichkeiten der Familie übersteigen.
Wir machen uns stark für Kinder
Die MitarbeiterInnen des Betreuungsvereins ergreifen unabhängig die Partei des Kindes und sorgen als Vormund für die Finanzierung und rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen z.B. gegenüber Behörden und ggf. auch Verwandten, wenn die Eltern.die rechtliche Sorge für Ihr Kind nicht wahrnehmen können.
