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Betreuungsverein

Individuelle Hilfe

Wir stehen Menschen bei und organisieren die individuell passende Hilfe.(casemanagement) Dabei achten wir besonders die Wünsche und Würde des Betreuten. In unsere Arbeit ergreifen wir die Partei des Betreuten und setzen stellvertretend dessen Rechte durch.

Wir unterstützen ehrenamtlich aktive Menschen ganz konkret, mit Rat und Tat. Wir laden ein, ehrenamtlich Aktiv zu werden. Vermitteln den Kontakt zwischen ehrenamtlich Engagierten und Hilfebedürftigen und stehen ehrenamtlchen Betreuern auch durch Versicherungsschutz und Krankheitsvertretung bei.
Das Magazin "Querbeet" richtet sich an ehrenamtliche Betreuer mit interessanten Berichten und wertvollen Tipps. Download von "Querbeet"

 

"Stark für Kinder": Vormundschaften

Manchmal können Eltern die rechtliche Sorge für ihr Kind nicht wahrnehmen. In sehr bedrohlichen Situationen kann das Gericht das Sorgerecht der Eltern entziehen.

In einem solchen Fall wird dem Kind ein Vormund zur Seite gestellt. Dieser vertritt das Kind in allen rechtlichen, finanziellen und pädagogischen Fragen.

Das Wohl des Kindes steht dabei im Mittelpunkt. So sorgt der Vormund für ein verlässliches Umfeld, in dem der notwendige Schutz, Geborgenheit
Fürsorge, Förderung und Entwicklung gewährleistet werden können.

Häufig bieten Verwandte dieses neue zu Hause. Ein verantwortungsvoller Weg kann jedoch auch die Vermittlung in eine Pflegefamilie oder in ein Heim sein.

 Der Vormund organisiert diese Hilfen und arbeitet mit unterschiedlichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zusammen.

 Die MitarbeiterInnen des Betreuungsvereins ergreifen unabhängig die Partei des Kindes und sorgen als Vormund für die Finanzierung und rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen z.B. gegenüber Behörden und ggf. auch Verwandten.

 Die Qualität der Arbeit wird umfangreich gesichert, wichtige Aspekte sind die Aus- und Fortbildung der MitarbeiterInnen, die kontinuierliche externe Supervision, Hilfeplanung und Dokumentation der Arbeit.

 

Gerichtsnahe Familien-Mediation...
vom Familienkonflikt zur fairen und selbstbestimmten Vereinbarung Familienmediation hilft:

- bei Trennungs- und Scheidungskonflikten
- bei der Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge
- bei Umgangs- und Betreuungskonflikten
- bei der Gestaltung der finanziellen Bedingungen (Unterhalt)
- bei der Aufteilung von Grundbesitz
- bei Konflikten im Spannungsfeld Pflege- oder Adoptiv- und Ursprungsfamilie
- bei sonstigen familienrechtlichen Streitigkeiten
- bei Konflikten in Wohn- und Lebensgemeinschaften
- bei schwierigen Verhältnissen in Patchwork-Familien

Familienmediation ist:

- ein außergerichtliches Vermittlungsangebot bei familiären Konflikten (Trennung, Scheidung, Umgang)
- ein freiwilliger und eigenverantwortlicher Verhandlungsprozess
- die Möglichkeit tragfähige, weil für beide als fair empfundene, Lösungen zu entwickeln
- ein Weg der Klärung, Abgrenzung und Neugestaltung familiärer Beziehungen und finanzieller Rahmenbedingungen
- eine preiswerte Alternative zu einer langjährigen Streitverfestigung
- ressourcenorientiert
- durch einen Zuwachs an Möglichkeiten gekennzeichnet
- durch die Neutralität des Mediators geprägt

Gerechte Lösungen

Wenn die Wogen der Auseinandersetzung in einer (Trennungs- oder Nachscheidungs-) Familie hoch schlagen, geht häufig der Blick für das Regelbare verloren.

Familienkonflikte sind in der Regel mit erheblichen psychischen und finanziellen Belastungen verbunden. Gefühle wie Trennungsschmerz, Verletzungen und "offene" Rechnungen stoßen auf die Notwendigkeit die Weichen für die Zukunft zu stellen.
Was wird aus den Kindern?
Wie ist der finanzielle Spielraum in Zukunft?

Oft besteht bei den Konfliktparteien trotz ihrer Verletzungen der Wunsch selbstbestimmt und nach den eigenen Vorstellungen die bestmögliche Regelung zu finden. In der gerichtsnahen Mediation wird mit Hilfe eines neutralen Mediators eine für beide Parteien faire Vereinbarung entwickelt.
Die Konfliktparteien behalten das Steuer für eine ausgewogene Vereinbarung in der Hand.
Die einvernehmlich erzielten Ergebnisse werden schriftlich festgehalten und können z.B. bei einer einvernehmlichen Scheidung oder Umgangsregelung dem Gericht vorgelegt werden.

Ablauf der Mediation:

Der Mediationsprozess gliedert sich in verschiedene Stufen und beginnt mit einem Vorgespräch, in dem die Ziele und Möglichkeiten der Mediation geklärt werden.